Wechsel Bundesland

  • Hallo :)

    Ich würde mich gerne zu dem Thema "Wechsel in ein anderes Bundesland" informieren.
    Ich bin seit September 2015 mit dem Studium fertig und arbeite auch schon seit dem 01.10.2015 beim Amtsgericht.
    Da man ja nun derzeit erst einmal eine Probezeit durchläuft stellt sich für mich die Frage, ab wann kann ich einen solchen Antrag stellen ?
    Welche Voraussetzungen müssen für einen solchen Wechsel vorliegen ?
    Wie vollzieht sich dann der genaue Ablauf ? und und und

    Wenn jemand schon Erfahrungen damit gemacht hat oder sonst über das Thema bescheid weiß, wäre ich für jede Information dankbar.

    Lieben Gruß :)

  • Der Antrag kann (unabhängig von der Probezeit) sofort gestellt werden. In der Regel benötigt man aber einen Tauschpartner, was sich - je nach Versetzungswunsch - schwierig bzw. langwierig gestalten kann...

  • Außerdem wäre es dann wohl an der Zeit, Deine Berufsangabe zu überdenken.;)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Selbst mit Tauschpartner lehnen manche OLG einen Wechsel während der Probezeit ab. Grund soll sein, dass man die Leistung des noch nicht einmal Probezeitbeurteilten nicht einschätzen kann. Man könne ja nicht die Katze im Sack (ver-)kaufen.

  • Selbst mit Tauschpartner lehnen manche OLG einen Wechsel während der Probezeit ab. Grund soll sein, dass man die Leistung des noch nicht einmal Probezeitbeurteilten nicht einschätzen kann. Man könne ja nicht die Katze im Sack (ver-)kaufen.

    So aktuell hier geschehen beim Wechsel von Sachsen nach Berlin. Wobei es für den Kollegen sicher günstiger war, die Probezeit in Sachsen zu absolvieren.

  • ok, danke. Dann schau ich da mal.

    Weißt du, ob auch ein Wechsel ohne Tauschpartner möglich ist ?


    Grundsätzlich JA (siehe § 15 BeamtStG). Leider scheitert es oft an der Personalausstattung des abgebenden Dienstherrn. Im Vordergrund einer Versetzung steht nämlich (anders als mancher glaubt) das dienstliche Interesse. Wenn ein Dienstherr durch die Versetzung seiner Mitarbeiter zu einem anderen Dienstherrn Gefahr läuft, dass die Aufgaben in seinem Beritt nicht mehr ordnungsgemäß erledigt werden können, steht eine Versetzung dem dienstlichen Interesse entgegen. Diesem Argument kann der Versetzungswillige durch Präsentation eines adäquaten Tauschpartners begegnen. Ohne Tauschpartner müssen die persönlichen Gründe so erheblich sein, dass bei der Ausübung des Ermessens die dienstlichen Gründe in den Hintergrund rücken.
    Rein rechtlich ist auch eine Versetzung während der Probezeit möglich. Ob sich der aufnehmende Dienstherr darauf einlässt, liegt ebenfalls in seinem Ermessen.

  • Manchmal klappt auch ein Wechsel des Bundeslandes ohne Tauschpartner... Wie z.B. bei mir. Ist zwar jetzt auch schon wieder 3,5 Jahre her, aber ich konnte ohne Tauschpartner von Niedersachsen nach Bayern wechseln, weil in Bayern großer Bedarf bestand (meiner Ansicht nach auch immer noch besteht). Ich denke das kommt immer auf das Bundesland an, welches gehen lässt, ob dort genug Rpfl. sind oder eben massiv Bedarf besteht und somit keiner ohne Ersatz gehen gelassen werden kann. Vielleicht einfach mal bei den betreffenden OLGs nachfragen, wie die derzeitige Lage aussieht. Gute Chancen bestehen denk ich auch immer zu dem Zeitpunkt, wenn neue Rpfl.-Anwärter mit dem Studium fertig sind..

  • Diese eben beschriebene Situation dürfte aber dank Schuldenbremsenwahn immer seltener werden.

    In Hessen werden jetzt wohl nur noch um die 20 Rpfl ausgebildet. In den letzten Jahren waren es immer ca. 50 und selbst da war es ne mittelschwere Katastrophe wenn nochmal jemand die Prüfung vergeigt hat und nicht auf seiner geplanten Stelle eingesetzt werden konnte.

    Hessen wird ohne Tauschpartner wohl niemanden gehen lassen.

  • ...klare Antworten zur aktuellen Situation kannst Du - wie von Cassis84 bereits geschrieben - nur von den betreffenden beiden OLG´s erhalten. Einfach mal dort in der Personalstelle anrufen.

    Den Versetzungsantrag kannst Du jederzeit stellen - unabhängig von der Probezeit. Ich habe auch in ein anderes Bundesland gewechselt und das neue OLG hat mir die bereits abgelaufene Probezeit anerkannt, so dass diese nicht erneut von vorne zu laufen anfing.

    Viel Glück! :ddrueck:

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