Vormundschaft erneut beantragen

  • Hallo,
    dürfen Pflegeeltern mehrmals den Antrag auf Übertragung der Vormundschaft beantragen?
    Vor 4 Jahren wurde bereits die Übertragung der Vormundschaft von den Pflegeeltern für den Jungen beantragt. Die wurde damals abgelehnt und auch vom OLG bestätigt. Jetzt möchten die Pflegeeltern wiederholt den Antrag stellen. Ist dies überhaupt möglich?
    Die gesamte elterliche Sorge liegt beim Jugendamt als Vormund.
    Gruß Hanna

  • Die damalige Entscheidung steht einer Antragstellung nicht entgegen. Ob diesem stattgegeben wird, ist eine ganz andere Sache.

    Vielleicht hat sich seit der damaligen Entscheidung etwas Gravierendes verändert (in den tatsächlichen Verhältnissen oder der Rspr.)? Vier Jahre sind bei Minderjährigen doch eine lange Zeit.

  • sehe ich wie Vorredner. Wenn die Pflegeeltern eine Änderung der Sachlage darlegen können und darlegen können, dass die Übertragung dem Kindeswohl dient - warum nicht?

    Wenn aber nur der alte Käse wieder aufgewärmt wird, steht die Rechtskraft des Beschlusses von vor vier Jahren entgegen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!