Ehefrau klagt gegen Ehemann
der A`gegner wird wie folgt verurteilt:
Der A`gegner hat Trennungsunterhalt wie folgt zu zahlen:
100,00 € an die A`stellerin und 300,00 an das Jobcenter
Die GS hat seinerzeit die vollstreckbare Ausfertigung an die A`stellerin erteilt.
Nunmehr will das Jobcenter eine vollstreckbare Ausfertigung für Ihre Forderung gegen den A`gegner
Kann man so titulieren? Und hat das Jobcenter einen Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung, um selbst zu vollstrecken?
Habe mal in der M-Abt. nachgefragt. Die sind der Auffassung nein.
Oder erteilt man die vollstreckbare Ausfertigung als Rechtsnachfolger, auch wenn es schon so im Urteil tituliert ist?