Hallo ich brauche mal eure Hilfe und zwar vertreten wir eine WEG-Gemeinschaft und haben gegen einen Wohnungseigentümer einen Vollstreckungstitel erwirkt. Hiermit habe wir dann eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Der Schuldner hat dann nach zwei Monaten die Forderung gezahlt. Mehrfach hatte ich der WEG-Gemeinschaft gesagt, dass die nun die Löschung bewilligen muss. Das haben die aber immer hinausgezögert. Jetzt nach einem Jahr steht die Zwangsversteigerung des Objekts an und der Schuldner hat sich wieder wegen der Löschungsbewilligung an die WEG gewandt. Diese will aber die Löschungsbewilligung weiter hinauszögern, da der Schuldner auch wieder Rückstände hat. Die WEG macht sich doch schadenersatzpflichtig, da die Forderung doch seit einem Jahr nicht mehr besteht oder? Weiter ist die Frage, wie kann man dem Zwangsversteigerungsverfahren beitreten ohne Titel? Ich habe dieses Sachgebiet gerade erst übernommen und bin völlig hilflos. Danke euch jetzt schon.
Löschungsbewilligung/Zwangsversteigerung
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miru2512 -
17. März 2016 um 19:08
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Weiter ist die Frage, wie kann man dem Zwangsversteigerungsverfahren beitreten ohne Titel?
Gar nicht. Die WEG kann Forderungen anmelden, siehe § 45 III ZVG.
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kai hat recht; anmelden geht-aktiv betreiben nicht
im übrigen könnte es durchaus sein, dass sich die weg hier schadensersatzpflichtig macht, weil sie nicht bei der löschung, bzw. der grundbuchberichtigung mitwirkt
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Vielen Dank schon mal für die Antworten, das hilft mir auf jeden Fall erstmals weiter
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Ich verstehe nur nicht, warum hier eine Löschungsbewilligung im Raume steht. Richtigerweise ist doch bei einer Hypothek eine löschungsfähige Quittung zu erteilen, aus der Hypothek ist durch Schuldnerzahlung eine Eigentümergrundschuld geworden.
(Diese wäre dann wieder - einen Zahlungstitel vorausgesetzt - ein wunderbarer Gegenstand einer Pfändung.) -
das stimmt, deswegen hab ich auch vom Mitwirken bei der Löschung, bzw. Grundbuchberichtigung gesprochen, aber es geht ja eher um das Grundsätzliche- und insofern ist die Frage nach löschungsfähiger quittung eher nachgeordnet, weshalb ich darauf net eingegangen bin...
hinsichtlich der pfändung hast du nat auch recht, aber es scheint ja keinen vollstreckbaren titel zu geben grade...
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Doch der Titel ist ja vorhanden gewesen. Deshalb auch die Eintragung. Nur dieser
Titel ist seit einem Jahr jetzt bezahlt.
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