Honorarkonsul der Niederlande

  • Hallo,
    ich habe eine notarielle Urkunde (KV, Auflassung) vorliegen, wo ein Veräußerer in Venezuela wohnhaft ist. Dieser wird von einen weiteren in Deutschland lebenden Veräußerer vertreten vorbehaltlich einer Genehmigung.
    Die Unterschrift unter der Genehmigung wurde von einem Honorarkonsul der Niederlande beglaubigt. Ich neige dazu, dies zu beanstanden, da doch wohl ein deutscher Honorarkonsul die Unterschrift beglaubigen muss.

    Habt ihr da Erfahrungswerte?

  • Hallo,
    ich habe eine notarielle Urkunde (KV, Auflassung) vorliegen, wo ein Veräußerer in Venezuela wohnhaft ist. Dieser wird von einen weiteren in Deutschland lebenden Veräußerer vertreten vorbehaltlich einer Genehmigung.
    Die Unterschrift unter der Genehmigung wurde von einem Honorarkonsul der Niederlande beglaubigt. Ich neige dazu, dies zu beanstanden, da doch wohl ein deutscher Honorarkonsul die Unterschrift beglaubigen muss.

    Habt ihr da Erfahrungswerte?

    Ich würde die deutsche Botschaft in Caracas anmailen, ob es evtl. für manche Regionen Verträge gibt, wonach auch ein niederländischer Konsul nach deutschem Konsularrecht beglaubuigen darf. In machen Regionen der Welt soll es solche Regelungen geben.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Über das Auswärtige Amt kann abgeklärt werden, ob in Venezuela Konsularbeamte mit Beglaubigungsbefugnis existieren oder ob Drittstaaten dies für die Bundesrepublik übernehmen.

    Ansonsten wäre zu prüfen, ob die Beglaubigung durch Konsularbeamte von Drittstaaten die deutschen Grundbuchvorschriften erfüllen, ggf. mit Apostille.

    Die Beglaubigung durch eine venezolanischen Notar bzw. durch einen niederländischen Notar würde ausreichen.

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