Hallo,
eine Forderung wird zur Tabelle angemeldet und festgestellt.
Ford.Anmeldung mit Beschränkung (Aus- und Absonderungs-
rechte) beantragt.
Aussonderung wegen dingl. Ansprüchen aus Zwangs-
sich.Hypothek (laufen ja außerhalb der Inso) und Absonderung
wegen Pfandrecht Bank.
Diese Beschränkung fehlt auf dem Tabellenauszug. Auf Nachfrage
weshalb wurde mitgeteilt, daß Vermögenswerte des Schuldners
eine positive Bewertung unserer Maßnahmen nicht zulassen.
Liegt es in der Eigenmacht des Verw. Absonderungsrechte -wenn
beantragt- nicht in den Auszug mit aufzunehmen?
Normalerweise werden Abs.Rechte kurz vor dem Schlußtermin zum
Ausfall angemeldet.
Gruß Uffi