Gelöschter Verein als Schuldner

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin gerade ratlos.

    Ich habe in einem Zwangsversteigerungsverfahren als Schuldner einen im Vereinsregister gelöschten Verein. Lt. Eintragung im HR Ist der Verein aufgelöst durch Abweisung der Inso mangels Masse und dann erloschen wegen Wegfall sämtlicher Mitglieder.
    Wer vertritt denn jetzt den gelöschten Schuldner in meinem Verfahren??

    Ich habe gelesen bei Palandt, Rnr. 3 zu §41 BGB, dass ggf. ein Pfleger nach § 1913 BGB zu bestellen ist? Wer ist für die Bestellung sachlich zuständig? Oder ist das überhaupt der richtige Ansatz?
    Es wäre sehr schön, wenn ihr mir helfen könntet. Finde nichts Genaueres zu diesem Sachverhalt :confused:....

    Vielen Dank schon mal.

    LG

  • Nach überwiegender Meinung führt der Wegfall aller Mitglieder zu einem Erlöschen ohne Liquidation (siehe zB BeckOK BGB/Schöpflin BGB § 41 Rn. 15, Staudinger/Günter Weick (2005) BGB § 41 Rn. 12). Damit gibt es auch keine Liquidation und keine Liquidatoren. Etwaige Abwicklungstätigkeiten kann daher nur ein Pfleger nach § 1913 BGB vornehmen, der vom Betreuungsgericht zu bestellen ist (§ 340 Nr. 1 FamFG).

  • Ist dieser Fred nicht im Bereich "Zwangsversteigerung" besser aufgehoben?

    Zur Sache:
    In der Tat ist es ein Fall des § 1913 BGB. Es ist ein Pfleger für unbekannte Beteiligte zu bestellen. (ZfiR 19/2015 S. 708, OLG Köln, Beschluss vom 19.09.1997, 15 Wx 215/97).

    Die Anordnung des Zwangsversteigerungsverfahren ist erst nach die Bestellung dieses Pflegers durch das Betreuungsgericht möglich. Der Gläubiger muss sie erwirken. Als zuständiges Betreuungericht kommt für mich das Gericht am Ort des Versteigerungsgerichts in Frage, weil dort das Bedürfnis besteht.

  • @ oldman: Ich habe auch überlegt, welches Forum wohl günstiger wäre. Meine Überlegung war: für uns ZVGler ist es eher ein Einzelfall, die Registerspezi´s haben dieses Problem vielleicht öfter?!

    Vielen Dank jedenfalls für eure schnellen Antworten. Ihr habt mir echt weitergeholfen...:daumenrau

    Schöne kurze VorOsterWoche. :)

  • Wem wurde denn der der Versteigerung zugrundeliegende Titel zugestellt? Ev hat sich das Problem über § 28 ZVG erledigt...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wem wurde denn der der Versteigerung zugrundeliegende Titel zugestellt? Ev hat sich das Problem über § 28 ZVG erledigt...

    Das Verfahren läuft schon gegen den Verein in Form der Wiederversteigerung, sprich, wir hatten den Zuschlagsbeschluss noch an den existierenden Verein zustellen können. Nach erfolglosem Versteigerungstermin im WV-Verfahren (§77 I ZVG) und Fortsetzung wollte ich einen neuen Termin ansetzen, als ich bei Recherche im Vereinsregister die Löschung meines Schuldners entdeckt habe...:confused:.

  • die Registerspezi´s haben dieses Problem vielleicht öfter?!

    Gott sei Dank nein!

    Ich in meiner gesamten Zeit z.G. auch nie. :laola

  • Zum weioteren Trost:

    Ich denke, dass nur diese Konstellation dazu führt, dass ein Pfleger für unbekannte Beteiligte als Schuldner eines Zwangsversteigerungsverfahren zu bestellen ist; die Chance kommt einem Lottogewinn - mindestens 5 + Zusatzzahl nahe

  • Gehörte der gelöschte Verein einem Verband an? Vielleicht kann man da mal nachfragen, ob deren Justitiar so was übernehmen würde. Brauchte letztens einen Notliquidator für einen Verein und hab vom entsprechenden Verband einen Rechtsanwalt empfohlen bekommen.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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