Kindergeld und Trennungsgeld im Studium

  • Hallo alle zusammen,

    bevor einige verärgert mit dem Kopf schütteln... jaaa, ich kenne die SuFu und jaaa, ich habe selbstverständlich diese auch benutzt und jaaa, sie hat mir einige Beiträge zu diese Thema auch brav ausgespuckt. :tipptipp:sufu:

    Allerdings ist der "neueste" Beitrag den ich ausfindig machen konnte aus dem Jahr 2011 (!). Da dieser dann nun auch schon gute 5 Jahre her ist, zweifel ich an die Aktualität der in den Foren genannten Gesetzgebungen und Verweise. :gesaender

    Daher möchte ich mich heute wieder an euch (und besonders an die aktuellen Anwärter) wenden und erfahren, ob wir unter Umständen während des Vorbereitungsdienstes Kindergeld erhalten und ob wir berechtigt sind, Trennungsgeld/Trennungstagegeld zu bekommen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? :confused::gruebel:

    Vielleicht jemand dabei, der diesbzgl. eigene Erfahrungen gesammelt hat? :) (Antrag gestellt/Ablehnung/Bewilligung)

  • Hi,
    Kindergeld bekommst du bzw. deine Eltern, bis du 25 bist. Auf dem Antrag bescheinigt dir das OLG, dass du dich in Ausbildung befindest.

    Trennungsentschädigung gibt es nur, wenn du bereits eine eigene Wohnung hast. Dafür bekommst du in der FH dann ein Antragsformular.

    Wohnst du noch bei deinen Eltern, bekommst du nur einen Zuschuss für die Anreise am ersten Tag und die Abreise am letzten Tag des ganzen Studienabschnittes. Und du bekommst dann etwas, wenn die Fahrt nach Hause notwendig ist, z. B. Wenn ihr nach den ersten Klausuren im November eine Praxiswoche bei Gericht habt.
    Sonst läuft es nach dem Prinzip, du kannst ja das ganze Jahr hindurch dort sein...

    Zu diesen Zuschüssen bekommt ihr aber immer automatisch einen Antrag von der FH, damit das auch gesammelt beantragt werden kann.

  • Hallo z0rr0,

    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    Ich bin derzeit 23 Jahre alt und wohne in meiner eigenen Wohnung, die ich während der Studienzeit auch behalten werde. Aber schon mal gut zu wissen, dass vieles über die FH geregelt wird. Wie bereits erwähnt, gibt es leider in diesem Forum nur wenig aktuelle Informationen über das Studium.

    Weißt du, ob ich selber Kindergeld beantragen kann oder muss das über die Eltern gehen? :gruebel: Bekommen wir den Antrag hierfür auch von der FH?

  • Weißt du, ob ich selber Kindergeld beantragen kann oder muss das über die Eltern gehen? :gruebel: Bekommen wir den Antrag hierfür auch von der FH?


    Kindergeld erhalten die Eltern, daher muss es über die Eltern gehen.

    Wegen Deines Alters erscheint es mir möglich, dass Du Dich nicht in der ersten Ausbildung befindest. Dann kommt prinzipiell wohl eine Anrechnung von (bestimmten) Einkünften auf den Kindergeldanspruch in Betracht. Aber die Ausbildungsvergütung als Rechtspflegeranwärter soll wohl nicht einer solchen Anrechnung unterfallen, wenn ich die einschlägigen Artikel im Internet richtig verstehe.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Hi AndreasH,

    ja dass hast du tatsächlich gut bemerkt, ich habe bereits eine Ausbildung zur ReFa absolviert. Habe daran überhaupt nicht mehr gedacht, dass das kollidieren könnte.

    Vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Also nach einer bereits absolvierten Ausbildung den Rechtspfleger angestrebt und dann noch Kindergeld erhalten?

    Viele Grüße und nochmals danke für die Antworten.

  • Ich habe vorher eine Ausbildung zum Justizfachangestellten gemacht.
    Das Kindergeld müssen deine Eltern beantragen, im Antrag kann aber deine Kontonummer angegeben werden. Macht ja auch Sinn, wenn du nicht bei den Eltern wohnst.

    Nach derzeitiger Lage sind die Einkünfte nicht mehr relevant, auch die frühere Ausbildung war bei mir kein Problem. Die jetzige Ausbildung ist ja quasi ein Studium.

    Ich habe das Kindergeld daher auch weiter bekommen, bis ich 25 wurde. Dann bekommst du es nicht mehr, auch wenn die Ausbildung noch läuft.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!