Empfangsberechtigter unbekannt verzogen

  • Hallo,

    ich habe schon rumgesucht, aber leider nichts zu meinem Problem gefunden.

    Ich habe eine Geldhinterlegung für drei Empfangsberechtigte. Zwei beantragen die Auszahlung, der dritte ist unbekannt verzogen und kann somit keine Freigabeerklärung abgeben.

    Hatte schon mal jemand so eine Konstellation? Wie können die beiden anderen an das Geld kommen? Kann es sein, dass die Auszahlung einfach nicht möglich ist und das Geld einfach 31 Jahre in der Hinterlegung bleibt?

    Liebe Grüße
    Ani

  • Es müssen sich entweder alle 3 einigen und entsprechende Erklärungen abgeben oder es ist ein rechtskräftiges Urteil bzw. rechtswirksamer Vergleich vorzulegen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wie die Leute an ihr Geld kommen, ist nicht das Problem der HL-Stelle. Die Erfordernisse ändern sich jedenfalls nicht dadurch, dass ein Beteiligter nicht greifbar ist.

    Man könnte das Problem aus HL-Sicht vielleicht über einen Pfleger oder eine Klage auf Zustimmung zur Herausgabe lösen. Da können sich die Beteiligten ja bei Bedarf in diese Richtungen anwaltlich beraten lassen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Jetzt habe ich schon mal ein paar gute Punkte, wenn die Antragsteller das nächste mal anrufen.

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