Handeln aufgrund Vollmacht

  • Ein von einer Bankgenossenschaft bevollmächtigter Bankmitarbeiter hat eine Löschungsbewilligung unter einem Firmenstempel mit" i.V. Unterschrift" unterschrieben.
    Die Unterschrift ist notariell beglaubigt und die Vollmacht ist ordnungsgemäß beigefügt.

    Muss sich jetzt noch aus der Löschungsbewilligung ausdrücklich ergeben, dass der Bankmitarbeiter für die die Bankgenossenschaft handelt oder gilt für das Grundbuchamt auch § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB:
    Es macht keinen Unterschied,ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob dieUmstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll ?

    Gibt es hierzu Rechtssprechung ?

  • Ein von einer Bankgenossenschaft bevollmächtigter Bankmitarbeiter hat eine Löschungsbewilligung unter einem Firmenstempel mit" i.V. Unterschrift" unterschrieben.
    Die Unterschrift ist notariell beglaubigt und die Vollmacht ist ordnungsgemäß beigefügt.

    Muss sich jetzt noch aus der Löschungsbewilligung ausdrücklich ergeben, dass der Bankmitarbeiter für die die Bankgenossenschaft handelt oder gilt für das Grundbuchamt auch § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB:
    Es macht keinen Unterschied,ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob dieUmstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll ?

    Gibt es hierzu Rechtssprechung ?

    Wie ist die Urkunde denn aufgebaut? Meistens steht doch bei einer Löschungsbewilligung so etwas wie: "Im Grundbuch von XXX ist für X-Bank eine Grundschuld unter III/1 i.H.v. XXXXXX Euro eingetragen. Hiermit bewilligt die Gläubigerin die Löschung."

    Jedenfalls dann wäre m.E. die Löschungsbewilligung nicht zu beanstanden.

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