Unklares ZVG-Ersuchen

  • Eine Frage eines ZVG-Unkundigen, mir als GBA liegt ein Ersuchen des Vollstreckungsgerichts vor.

    Ausgangslage:
    =========

    III/1: Zwangssicherungshypothek für V
    III/2: Zwangssicherungshypothek für V

    III/3 bis III/11: Zwangssicherungshypotheken für G

    Es soll eingetragen werden:
    =================

    1) In Abt. I der Ersteher
    2) In Abt. II die Löschung des ZVG-Vermerks
    3) In Abt. III:

    a) Löschung von III/3 bis III/11
    b) zwei Sicherungshypotheken für G je unter der Bedingung, daß der von G geltend gemachte Löschungsanspruch nach § 1179a BGB an dem Recht III/1 bzw. III/2 durchgesetzt wird
    c) An den Rechten III/1 und III/2 Löschungsvormerkungen für G zur Sicherung des sich aus den Zwangssicherungshypotheken III/3 bis III/11 ergebenden Rechts auf Löschung

    Frage zu c): Wie kann sich aus den Hypotheken III/3 bis III/11 noch etwas ergeben, wenn ich diese löschen soll? Mir fehlen hier die Zusammenhänge...

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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