Bekomme ich nochmals einen Titel aus bereits umgeschriebener Urkunde?

  • Ich wußte nicht, in welches Unterforum ich die Thematik einstellen soll, hoffe es ist hier einigermaßen richtig.

    Sachverhalt:
    Wir haben in 2012 eine Immobilie zwangsversteigert.
    Zuteilung erfolgte nicht vollends, so daß ich mit dem Titel anderweitig noch hätte weiter vollstrecken können. Die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde habe ich auch vom Vollstreckungsgericht zurückbekommen.
    Da der Schuldner jedoch schon das Vermögensverzeichnis abgegeben hatte, etc. lag der Vorgang nun einige Zeit brach mangels Möglichkeiten.
    Nun habe ich heute die Grundschuldbestellungsurkunde gesucht, nicht gefunden und dabei festgestellt:
    Wir haben seinerzeit auch die Meistbietenden in der Zwangsversteigerung finanziert. Diese haben die Immobilie letztes Jahr bereits wieder veräußert an Kunden von uns.
    Auf diese neuen Eigentümer wurde meine alte Grundschuldbestellungsurkunde nun auch schon umgeschrieben. *Haarerauft*

    Ist der Titel damit verwirkt? Oder könnte ich beim Notar nochmals eine Ausfertigung des persönlichen Anspruchs beantragen? Neu titulieren bringt nichts, weil seit der letzten Vollstreckung nun schon vier Jahre rum sind und somit Verjährung eingetreten ist. Ich bin ja davon ausgegangen, dass ich noch einen Titel habe. :(

  • Habt Ihr zur Klauselumschreibung einen falschen Antrag beim Notar gestellt oder hat er euren Antrag fehlerhaft erledigt? Dingliche Umschreibung ist ja klar, aber wie konnte persönlich umgeschrieben werden?

    Eigentlich egal, sollte man beheben können. "Richtigen" Antrag an Notar mit der Bitte um Korrektur.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vorgelegt wurde dem Notar zur Umschreibung der alte Vollstreckungstitel (persönlich + dinglich) sowie der Kaufvertrag der neuen Eigentümer, innerhalb dessen diese sich ebenfalls der persönlichen Vollstreckung unterworfen hatten.

    Der Notar hat sodann einen Beschluß angesiegelt mit u. a. folgendem Wortlaut:

    "Die Vollstreckungsklausel vom 00.00.2005 (zit.: also diejenige, die ich brauche) wird eingezogen."

    Ich werde den Notar mal anschreiben. Mal sehen, was passiert.

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