Ich wußte nicht, in welches Unterforum ich die Thematik einstellen soll, hoffe es ist hier einigermaßen richtig.
Sachverhalt:
Wir haben in 2012 eine Immobilie zwangsversteigert.
Zuteilung erfolgte nicht vollends, so daß ich mit dem Titel anderweitig noch hätte weiter vollstrecken können. Die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde habe ich auch vom Vollstreckungsgericht zurückbekommen.
Da der Schuldner jedoch schon das Vermögensverzeichnis abgegeben hatte, etc. lag der Vorgang nun einige Zeit brach mangels Möglichkeiten.
Nun habe ich heute die Grundschuldbestellungsurkunde gesucht, nicht gefunden und dabei festgestellt:
Wir haben seinerzeit auch die Meistbietenden in der Zwangsversteigerung finanziert. Diese haben die Immobilie letztes Jahr bereits wieder veräußert an Kunden von uns.
Auf diese neuen Eigentümer wurde meine alte Grundschuldbestellungsurkunde nun auch schon umgeschrieben. *Haarerauft*
Ist der Titel damit verwirkt? Oder könnte ich beim Notar nochmals eine Ausfertigung des persönlichen Anspruchs beantragen? Neu titulieren bringt nichts, weil seit der letzten Vollstreckung nun schon vier Jahre rum sind und somit Verjährung eingetreten ist. Ich bin ja davon ausgegangen, dass ich noch einen Titel habe.