Hallo,
ich selber mach keine Zwangsverwaltung und habe nur bezüglich einer Titelumschreibung damit zu tun.
Diesbezüglich habe ich eine Frage, die mit Hilfe der Suchfunktion leider nicht beantwortet werden konnte.
Kann ein Zwangsverwalter einen Titel nach Aufhebung der Zwangsverwaltung (Aufhebung Mitte 2012, Abtretung Anfang 2014) an die Gläubigern aus dem Zwangsverwaltungsverfahren abtreten? Steht der Anspruch tatsächlich der Gläubigern zu?
Teilt mir Bitte auch Paragraphen und sonstige Fundstellen mit.
Falls der Sachverhalt zu ungenau oder auch falsch formuliert sein sollte, tut es mir leid. Mit Zwangsverwaltung hatte ich seit der Ausbildung nichts mehr zu tun.
Liebe Grüße