Hallo liebe Kollegen,
ich habe einen Antrag auf Erlass eines KFBs. Nach Erlass des Urteils wurde über das Vermögen des Beklagten - und Kostenschuldners - das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun verlangt meine Kollegin, dass vor Erlass des KFBs eine RNF nach § 727 ZPO hinsichtlich des Urteils beantragt wird. Seht Ihr das auch so? Brauche ich denn eine Klausel, um einen KFB zu erlassen?