Bescheinigung nach Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001

  • Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Die Suchfunktion hat mir zwar schon ein wenig geholfen, jedoch noch nicht zum Ziel geführt.

    Also:
    Ich bin Rechtspflegerin u.a. in Familiensachen. Hier habe ich nun in einer Unterhaltssache (UK) einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gem. Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1215/22012 vorgelegt bekommen. Der Titel ist vom 21.08.2015.
    Das Verfahren wurde bereits 2013 eingeleitet, sodass ja wenn überhaupt nur eine Bescheinigung nach Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 in Betracht kommt.
    Hierauf wollte ich die Antragstellerin nun hinweisen (diese war zwar im Verfahren anwaltlich vertreten, stellt den Antrag nun aber selbst).

    Meine Frage ist jetzt nur: Kann ich diese Bescheinigung überhaupt für einen Unterhaltstitel ausstellen? Ich lese überall immer nur "für Zivil- und Handelssachen"...:gruebel:
    Habt ihr da vielleicht die entsprechende Verweisnorm für mich?

    Schon jetzt: Danke!

    Viele Grüße
    *Sandy

  • Im Rahmen der Rechtshilfe ist der Begriff Zivil- und Handelssachen weit auszulegen. Auch Familiensachen zählen darunter. Straf-, Sozial- und Verwaltungssachen gehören nicht dazu.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • In Unterhaltssachen ist die EU-Verordnung Nr. 44/2001 und EU-Verordnung Nr. 805/2004 aufgehoben und ersetzt worden durch die Europäische Unterhaltsverordnung (EU-Verordnung Nr. 4/2009).
    Da Deutschland an das Haager Protokoll 2007 gebunden ist, kann eine Auszug (Formblatt I EuUnthVO) aus dem deutschen Unterhaltstitel erteilt werden.
    Weitere Einzelheiten können der entsprechenden Info m Justizportal NRW entnommen werden:
    https://www.justiz.nrw/BS/rechtimausl…/1/euunthvo.pdf

    2 Mal editiert, zuletzt von rolli (3. April 2018 um 09:14)

  • Stimmt, Du hast Recht.:oops:

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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