Ich habe die Akte einer Kommanditgesellschaft vorliegen. Komplementäre sind eine GmbH und Herr X. Kommanditistin ist Frau Y. Frau Y teilt ihre Kommanditeinlage auf. Teil A überträgt sie auf Herrn X, der weiter Komplementär bleibt. Teil B überträgt sie auf die GmbH, die nun Kommanditistin wird, im Wege der Sonderrechtsnachfolge. Sodann ist Frau Y ausgeschieden.
Ich bin mir nicht sicher, ob hier Sonderrechtsnachfolge möglich ist. Was denkt ihr?
Vielen Dank für die Antworten.