Sachverhalt:
Ersteher in der ZV hinterlegt den Versteigerungserlös. Vor Erlösverteilung kommen etliche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Nach Verteilungstermin erfolgt teilweise Auszahlung gemäß Ersuchen. Restbetrag bleibt hinterlegt, davon steht Teilbetrag 1 dem Schuldner S allein zu und Teilbetrag 2 steht dem Schuldner S zusammen mit einer weiteren Person P gemeinsam zu. S ist unbekannten Aufenthalts. P hat bisher auch keine Auszahlungserklärung von ihm bekommen.
Teilbetrag 1 ist in diesem Hinterlegungsverfahren geblieben. Für den Teilbetrag zu 2 ist in ein weiteres Hinterlegungsverfahren angelegt worden, da andere Auszahlungsberichtigte.
Für den Teilbetrag 1 folgten danach noch diverse Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Es ist aber noch Geld da.
Für den Teilbetrag 2 erging ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines RA wegen des Auszahlungsanspruches von P, damals noch zu dem ersten Hinterlegungsverfahren, weil der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss noch vor Verteilung erwirkt und zugestellt wurde. Auszahlung erfolgte bisher nicht.
Jetzt vollstreckt P einen eigenen Zahlungsanspruch gegen S und hat den Auszahlungsanspruch von S aus dem Teilbetrag 1 gepfändet.
Frage:
Ist durch die von P ausgebrachte Pfändung ein Auszahlungsanspruch für P entstanden, der von der zuvor vom RA ausgesprochene Pfändung erfasst wird. Mit der Folge, dass ich in Höhe des jetzt P zustehenden Betrages an den RA auszahlen müsste?
- Vielleicht denke ich für einen Freitag auch schon ein bisschen verschroben -