Pfändung von Auszahlungsansprüchen

  • Sachverhalt:
    Ersteher in der ZV hinterlegt den Versteigerungserlös. Vor Erlösverteilung kommen etliche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Nach Verteilungstermin erfolgt teilweise Auszahlung gemäß Ersuchen. Restbetrag bleibt hinterlegt, davon steht Teilbetrag 1 dem Schuldner S allein zu und Teilbetrag 2 steht dem Schuldner S zusammen mit einer weiteren Person P gemeinsam zu. S ist unbekannten Aufenthalts. P hat bisher auch keine Auszahlungserklärung von ihm bekommen.
    Teilbetrag 1 ist in diesem Hinterlegungsverfahren geblieben. Für den Teilbetrag zu 2 ist in ein weiteres Hinterlegungsverfahren angelegt worden, da andere Auszahlungsberichtigte.

    Für den Teilbetrag 1 folgten danach noch diverse Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Es ist aber noch Geld da.
    Für den Teilbetrag 2 erging ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines RA wegen des Auszahlungsanspruches von P, damals noch zu dem ersten Hinterlegungsverfahren, weil der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss noch vor Verteilung erwirkt und zugestellt wurde. Auszahlung erfolgte bisher nicht.

    Jetzt vollstreckt P einen eigenen Zahlungsanspruch gegen S und hat den Auszahlungsanspruch von S aus dem Teilbetrag 1 gepfändet.

    Frage:
    Ist durch die von P ausgebrachte Pfändung ein Auszahlungsanspruch für P entstanden, der von der zuvor vom RA ausgesprochene Pfändung erfasst wird. Mit der Folge, dass ich in Höhe des jetzt P zustehenden Betrages an den RA auszahlen müsste?

    - Vielleicht denke ich für einen Freitag auch schon ein bisschen verschroben -

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

  • irgendwie steige ich durch den Sachverhalt noch nicht durch.....

    Grundsätzlich: Alle PfÜBse, die vor der Anweisung der Hinterlegung durch das Versteigerungsgericht nach Erlösverteilung erfolgten, gingen ins Leere, da den Schuldnern zu diesem Zeitpunkt kein Auszahlungsanspruch gegen die Hinterlegung zustand.

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