Entgegennahme vom Notar beglaubigte Ausschlagung Nachlassgericht in Polen (ErbRVO)

  • Hallo,
    ich habe eine Original- Ausschlagungserklärung einer Erbin vorliegen (die ihr der Notar offenbar entworfen hat), die die Erbschaft nach ihrer Großmutter (= Erblasserin) ausgeschlagen und ihre Unterschrift durch einen hier ansässigen Notar hat beglaubigen lassen, eingegangen. Der Notar hat sie mir mit dem Anschreiben "überreiche ich ... die Urschrift der Erbausschlagung ... der Frau ... ." geschickt. Als Anlage ist nur die Ausschlagungserklärung nebst Beglaubigungsvermerk beigefügt, sondern auch eine Fotokopie vom Schreiben des Amtsgerichts in Polen, das ich aber alles nicht verstehe, weil es auf polnisch ist und hier auch leider kein Kollege polnisch spricht.
    Ich bin ihr Wohnsitzgericht.
    Ihr Vater, der auch in meinem Bezirk wohnhaft ist, hatte die Erbschaft wohl bereits in Polen ausgeschlagen.

    Erbfall war nach dem 17.08.2015, also findet EUErbVO Anwendung, die Erblasserin hat in Polen gelebt. Da ich nichts gegenteiliges weiß, gehe ich davon aus, dass nur Nachlassgegenstände in Polen vorhanden sind.

    In der Ausschlagungserklärung der Erbin steht "Ich beantrage, diese Erbausschlagung an das Nachlassgericht in ... (der Ort in Polen) zu verweisen."

    So wie ich das in anderen Beiträgen im Forum an anderer Stelle verstanden habe, leite aber nicht ich die Erklärung weiter, sondern das müsste die Erbin selbst tun wegen Motiv 32 Satz 3 ErbRVO?

    Also war das jetzt totaler quatsch vom Notar und ich schicke das wieder zurück mit dem Hinweis, dass sie das selbst dem Nachlassgericht übersenden soll

    oder

    bin ich auch irgendwie für die Entgegennahme ihrer Erklärung als ihr Wohnsitzgericht zuständig, aufgrund Artikel 13 ErbRVO (den ich ehrlich gesagt nicht richtig verstanden habe); Wenn ja, mache ich da jetzt irgendwie einen Beschluss, dass ich die entgegen genommen habe, händige ich ihr die Original Ausschlagungserklärung nebst Ausfertigung dieses Beschlusses wieder aus und sie soll den Kram nach Polen schicken?

    Vielen Dank und schönes Wochenende erstmal :cool:

  • Du solltest nach § 31 IntErbRVG vorgehen...

    achso. Vielen Dank, den kannte ich noch nicht.

    Hat jemand dazu ein Muster?
    Komme aus NRW, in TSJ habe ich nichts dazu gefunden.

    Auf der Ausschlagungserklärung selbst ist kein Eingangsstempel, sondern nur auf Seite (Anschreiben des Notars).
    Lasse ich jetzt noch ein Eingangsstempel auf die Erklärung selbst hauen oder mache ich das als Rechtspflegerin irgendwie selbst, indem ich das einfach mit der Hand auf Seite 1 der Original Ausschlagungserklärung drauf kritzel (oder mit PC, meiner Unterschrift + Siegel).

    Und was mache ich dann? ich schicke das alles wieder zurück an den Notar (oder direkt an die Erbin) damit sie das an das Gericht in Polen schickt? Oder bin ich jetzt halt auch örtlich zuständig und ich hefte das einfach nur ab und sie muss das dann dem Gericht in Polen mitteilen, dass sie hier eine Ausschlagung erklärt und das Amtsgericht ... (mein Amtsgericht) entgegen genommen hat.

    Entschuldigung, dass ich so doof nachfrage, will mich nicht im Ausland peinlich machen.

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