Hallo,
der Insolvenzschuldner sieht, dass in der Insolvenztabelle Betriebskostennachforderungen seines Vermieters stehen und findet dass nicht gerechtfertigt. Er versucht das mit dem Vermieter zu klären, zuerst selber und dann durch einen BerH-Anwalt.
Fragen
- Darf der Insolvenzschuldner überhaupt einen Antrag auf Beratungshilfe stellen, weil doch der Insolvenzverwalter Partei kraft Amtes ist?
- Ist es mutwillig sich an einen anderen Rechtsanwalt als den Insolvenzverwalter zu wenden?
- Oder scheitert es schon daran, dass das Insolvenzverfahren ein gerichtliches Verfahren ist?
Kann seiner Ehefrau die nicht in Insolvenz ist für diesen Sachverhalt Beratungshilfe bewilligt werden?
Was ist, wenn das Inso-verfahren beendet ist?