Hallo liebe Rechtspflegergemeinde,
ich wollte mal fragen, wo ich etwas dazu finden kann, wie viele Exemplare seines Antrags der Gläubiger (-Vertreter)
bei einem Pfändungs- und Überweisungsantrag einzureichen hat.
Ich habe hierzu schon die unterschiedlichsten Ansichten gehört.
Diese reichen von 2 (je einen für GVZ und Gericht) bis min. 4 (je einen für Gl., jeden DS, Gericht und Schuldner)
Viele Grüße
Mina