Hallo zusammen,
ich habe mal wieder ein Problem, bei dem ich eure Hilfe bräuchte:
Die Bank beantragt Versteigerung und legt eine Original - Löschungsbewilligung für das Recht mit vor, aus welchem vollstreckt werden soll.
Auf Nachfrage erklärt die Bank nun, dass diese versehentlich mit beilag und eigentlich hätte vernichtet werden sollen.
Vor Kurzem stand ein freihändiger Verkauf aus, sodass die Löschungsbewilligung dem Notar treuhänderisch ausgehändigt wurde. Zu dem Verkauf kam es jedoch nie. Die Löschungsbewilligung hat also laut Bank keine Bedeutung mehr.
Die Bank möchte daher jetzt die Versteigerung. Außerdem möchte die Bank die Löschungsbewilligung zurück.
Kann ich nun so einfach anordnen? Ist es nicht vielmehr ein Eigentümerrecht geworden?
Vielen Dank für eure Hilfe.