Auswechslung Vormund/ Verfahrensbeistand

  • Hallo,
    habe hier 3 Kinder, 1 ist knapp 2, die anderen beiden sind knapp 1 Jahr alt.
    Kindesmutter wurde im Wege der EA elterl. Sorge entzogen, Kinder sind in Obhut genommen. JA ist Vormund.
    Dieses schlägt nun einen Einzelvormund vor (von einem Verein), dieser stimmt gleich zu.

    Der Fall ist ja ziemlich eindeutig, würdet ihr hier dennoch zwingend einen Verfahrensbeistand für die Kinder bestellen?

    Wie haltet ihr das mit der Anhörung der Eltern. § 160 FamFG zielt ja nicht auf die elterl. Sorge ab.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Verfahrensbeistand ist in solchen unstreitigen Fällen völlig unnötig, ist ja auch kein Muss-Fall im Sinne von § 158 FamFG.
    Die Eltern angehört habe ich in solchen Fällen auch nie. Zwar fallen Vormundschaften unter "Kindschaftssachen", sodass man meinen könnte, § 160 FamFG sei hier maßgeblich. Wenn man sich aber mal näher mit dem Sinn der Vorschrift beschäftigt (siehe hierzu z.B. Kommentar Keidel FamFG), wird man feststellen, dass die Anhörung dazu dient, sich einen Eindruck von den Eltern zu verschaffen, oder diese überhaupt noch einen Bezug zum Verfahren haben und dabei eigene Rechte oder Rechte des Kindes wahrnehmen. Dies alles ist bei einem späteren Vormundwechsel nicht der Fall, wenn den Eltern vorher die elterliche Sorge entzogen wurde. Insoweit wird man auf § 160 Abs. 2 Satz 2 FamFG abstellen können.

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