Zwangsgeld gegen Mitarbeiter des Vereins

  • Liebe Forengemeinschaft,

    ich stehe vor folgendem Problem:

    Zum Vormund bestellt wurde: Herr X, Adresse des Vereins (C/O Verein).
    Es handelt sich somit nicht um einen originären Vereinsvormund, sodass anders zu vergüten ist und die Bestellung erst mit Verpflichtung erfolgt.

    Seit der Verpflichtung sind einige Monate vergangen. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurde kein Bericht eingereicht. Nach entsprechender Androhung wurde ein Zwangsgeld festgesetzt mit dem Hinweis, dass dieses nicht vollstreckt wird, wenn nunmehr ein Bericht zur Akte gereicht wird.

    Innerhalb der RM-Frist geht ein Schreiben des Vormunds ein. Ich beabsichtige daher von der Vollstreckung abzusehen.

    An dieser Stelle die erste Frage: Bedarf es eines Beschlusses oder reicht es wenn ich dies in einem Schreiben an den Vormund festhalte?

    Nun sind aber noch die Kosten zu erheben, da diese m.M. nach mit Erlass des Beschlusses entstanden sind: 20,00 Euro (KV 1502) + 7,00 Euro (ZU).

    So mancher einer hier bei mir würde nun von der Erhebung der Kosten absehen, nach dem Motto: Wegen 27,00 Euro wollen wir es uns doch nicht mit Herrn X vom Verein verscherzen.

    Da dies aber nicht das einzige Verfahren ist, in dem eine (zeitnahe) Einreichung des Berichts unterblieb, und ich es bei Ehrenamtlern genauso handhaben würde, möchte ich jedoch diese Kosten in Rechnung stellen, zumal ich nicht wüsste wie ich in der Akte schlüssig begründe, warum von der Erhebung der Kosten abgesehen wird.

    An dieser Stelle wurde mit ggü geäußert, dass man gegen den Verein von Gesetzes wegen kein Zwangsgeld festsetzen dürfe.

    Aber der Vormund ist ja nicht als Verein bestellt, sodass die Festsetzung eines Zwangsgeldes meiner Meinung nach möglich sein müsste.
    Sonst wären wir ja auch nicht in der Pflicht Herrn X zu verpflichten, damit er wirksam bestellt ist

    Was meint ihr? Darf ich gegen den in obiger Form bestellten Vormund ein Zwangsgeld festsetzen und nunmehr noch die Kosten einfordern?

    Bei meiner Suche habe ich leider nichts Passendes gefunden.


    Lieben Gruß

    jublo


    edit: Ich bin erst am Donnerstag wieder im Hause. Ihr habt also ein wenig Zeit darüber nachzudenken. Bitte nicht wundern, wenn bis dahin keine Ergänzungen bzw. Antworten von mir kommen.

    Einmal editiert, zuletzt von jublo (22. April 2016 um 14:43)

  • Für mich ist das ein Einzelvormund, der eben Mitarbeiter dieses Vereins ist. Damit ist aber nicht der Verein bestellt, sondern er persönlich und entsprechend kann auch ein Zwangsgeld gegen ihn festgesetzt werden.
    Eines Beschlusses, dass das Zwangsgeld nicht mehr zu zahlen ist, bedarf es nicht.

  • Für mich ist das ein Einzelvormund, der eben Mitarbeiter dieses Vereins ist. Damit ist aber nicht der Verein bestellt, sondern er persönlich und entsprechend kann auch ein Zwangsgeld gegen ihn festgesetzt werden.
    Eines Beschlusses, dass das Zwangsgeld nicht mehr zu zahlen ist, bedarf es nicht.


    Vielen Dank für deine Antwort st679! :2danke

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