§ 154 InsO zu spät vorgelegt

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Eigenverwaltung. Der Schuldner hat eine Woche vor dem Termin die Unterlagen nach § 154 InsO vorgelegt, soweit alles gut. Jedoch fehlt die Erklärung des Sachwalters nach § 281 InsO.

    Ich habe bereits hier nach einer Lösung gesucht und Kommentare gelesen... jedoch ohne Erfolg.

    Wie muss ich mich den nun verhalten ? Die Niederlegung muss doch beides beinhalten ?

  • Stellt sich mir die Frage, ob der SW die Unterlagen hat, die er prüfen soll.

    Zwar soll die Stellungnahme mit den Verzeichnissen niedergelegt werden, jedoch wohl nicht als
    einheitliches "Werk".

    Rufe doch mal an und frage an, wo denn die Stellungnahmen bleiben...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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