Kirchenaustritt Nds., Kirche in Hessen

  • Hallöchen

    ich habe einmal folgende Frage:

    Es rief jemand an, der aus einer Frei-religiösen Gemeinde in Hessen austreten will. Er selbst wohnt hier in Niedersachsen.

    In Niedersachsen wäre für den Kirchenaustritt der Standesbeamte zuständig. Nun verweist ihn die religiöse Gemeinde aber an das AG weil in Hessen das AG die Kirchenaustritte bescheinigt. Und nun? Würde ihn eigentlich an den Standesbeamten verweisen, möchte aber nichts falsches sagen.

  • Ich finde leider nirgendwo die genaue rechtliche Grundlage, aber für Kirchenaustritte ist das für den Wohnsitz zuständige Gericht bzw. Standesamt zuständig. Wenn der Wohnsitz also in Niedersachsen ist, so hat er den Austritt in Niedersachsen zu erklären.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!