Hallöchen
ich habe einmal folgende Frage:
Es rief jemand an, der aus einer Frei-religiösen Gemeinde in Hessen austreten will. Er selbst wohnt hier in Niedersachsen.
In Niedersachsen wäre für den Kirchenaustritt der Standesbeamte zuständig. Nun verweist ihn die religiöse Gemeinde aber an das AG weil in Hessen das AG die Kirchenaustritte bescheinigt. Und nun? Würde ihn eigentlich an den Standesbeamten verweisen, möchte aber nichts falsches sagen.