Moin
Ich hab hier eine Klauselerinnerung gem. § 732 ZPO gegen einen VB. Nur bedarf der VB gem. § 796 I ZPO keiner Vollstreckungsklausel ( Ausnahme liegt nicht vor ). Gem. § 732 ZPO ist ja das Gericht zuständig, welches die Klausel erteilt hat.
Welches Gericht ist jetzt eigentlich zuständig das Mahngericht oder das Streitgericht ?
ich weiss, dass ich eigentlich nicht zuständig bin aber der Richter hat der Registratorin hingeschmissen mit der Maßgabe ich nicht
grüsse
wulfgerd