Vollstreckungsabwehrklage (zuständiges Gericht)

  • Bräuchte mal eine 2te Meinung bzgl. des zuständigen Gerichts bei einer Vollstreckungsgegenklage.

    Mandant erhält plötzlich Haftbefehl zugestellt in einer zivilrechlichen Vollstreckungssache.

    Es stellt sich heraus, dass die Mutter des Mdt. Waren über den Namen ihres Sohnes im Internet bestellt und nicht bezahlt hatte. Mdt./ Sohn wohnte seit Jahren nicht mehr bei den Eltern. Mahn- und VB wurden allerdings bei den Eltern zugestellt.

    Welches Gericht ist für die Vollstreckungsabwehrklage örtlich zuständig ?

    Das Gericht, welches bei Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid zuständig gewesen wäre ? Oder das Gericht beim Versendungskauf ? Oder ... ?!

  • Warum nach § 764 ZPO nicht das, wo das Verfahren derzeit läuft?

    :confused:

    Also an sich ist es doch sehr eindeutig geregelt -> § 796 III ZPO, oder sehe ich da was falsch? :gruebel:

    Das war auch meine 1. Idee.

    Aber beim Versendungskauf wäre das Gericht am Wohnsitz des Bestellers zuständig. Aber nehme ich jetzt hier das Amtsgericht des Wohnsitzes der Mutter oder das AG des Wohnsitzes des Sohnes ? :gruebel:

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