PBV meldet für seinen Mandanten folgende Parteiauslagen an:
a) Übernachtungskosten 40 € (mit Beleg)
b) Tagegeld 24 €
Persönliches Erscheinen war angeordnet. Partei wohnt 450 km weit weg.
Kann man die Kosten der Partei zubilligen?
PBV meldet für seinen Mandanten folgende Parteiauslagen an:
a) Übernachtungskosten 40 € (mit Beleg)
b) Tagegeld 24 €
Persönliches Erscheinen war angeordnet. Partei wohnt 450 km weit weg.
Kann man die Kosten der Partei zubilligen?
Wann (Uhrzeit) war der Termin?
Es geht mir um die Übernachtungskosten. Dabei ist es einer Partei zuzumuten, um spätestens 6.00 Uhr morgens aufzubrechen.
Im Zweifel würde ich bei einer Strecke von 900 km hin und zurück plus Terminszeit und ggf. Zu- und Abgang die Übernachtung zusprechen. Sowohl Kfz- als auch Bahnreise dürften eine Fahrzeit von gut 10 Stunden ausmachen, wobei alles andere noch unberücksichtigt ist. Ich hätte eher keine Bedenken.
Das würde ich auch so sehen, und entsprechend festsetzen.
Und das Tagegeld?
Und das Tagegeld?
Ich bin vom Begriff "Reisekosten" ausgegangen. Der setzt sich ja zusammen aus Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld.
danke
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