12,8 Mrd. Euro Minus, Quote 2,7 Prozent

  • Das Statistische Bundesamt hat eine Auswertung in 2009 eröffneter und bis 2013 abgeschlossener Insolvenzverfahren vorgelegt.

    12,8 Mrd. Euro Verlust für die Gläubiger, Quote im Durchschnitt über alles: 2,7 %, bei Diffenzierung nach Verfahrensart: 0,9 % bis 4,9 %.

    Siehe: https://www.destatis.de/DE/PresseServi…_150_52431.html

    Zahlungen in der WVP dürften darin nicht enthalten sein, da sie nach dem Insolvenzstatistikgesetz nicht erhoben werden.

  • Das könnte - neben dem normalen Unwillen, einmal erhaltenes Geld wieder herauszugeben - den Unwillen vieler Gläubiger erklären, im Anfechtungsweg etwas zurückzubezahlen. Wenn keine relevante Quote zurückkommt, ist das Geld als Verlust abzubuchen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • So kann man das sehen. Oder aber: jeden anfechtungsrelevanten Sachverhalt, der nicht aufgedeckt wird, ist fast zu 100% ein Gewinn, wobei es eine solche Statistik wohl eher nicht gibt.
    Für die Statistikfans sei auf den SPIEGEL dieser Woche verwiesen.

    PS: schönes Zahlenspiel, wenn in 100.000 IK-Verfahren ohne Quote, aber auch ohne Anfechtung nichts bei herumkommt, verwässert das eine Statistik ungemein. Man kann aus solchen Zahlen genau das herauslesen, was man gerade so braucht.
    Sehr schön finde ich die Auswertungen eines Insolvenzrichters, der das glücklicherweise dann mal eingestellt hat, bevor man da die methodischen Schwächen analysierte.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ... Oder aber: jeden anfechtungsrelevanten Sachverhalt, der nicht aufgedeckt wird, ist fast zu 100% ein Gewinn, wobei es eine solche Statistik wohl eher nicht gibt. ...


    Absolut richtig. Deswegen die hohe Verantwortung der Insolvenzverwalter, vernünftige Anfechtungen durchzuführen. Leider sieht man dabei auch solche, die sich an die wirklich interessanten Sachen nicht herantrauen, dafür unsinnige, aber vermeintlich leichte, Anfechtungen versuchen oder deren Interesse drastisch erlahmt, wenn die für sie interessante Masseschwelle von 50.000,- Euro, ab der die eigene Gebührenbeteiligung drastisch sinkt, überschritten wird.

    Ich wäre dringend für eine Reform der InsVV, bei der die ersten 25.000 weniger mit Gebühren belastet werden (einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer insgesamt über 61%), dafür auch nach 50.000,- und erst recht in den wirklich hohen Werten noch mehr an Gebühren rausspringt. Gerne auch bei einer Million noch über 5%.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Interessant wäre hierbei noch, wieviel von der vorhandenen Masse auf die Vergütungen entfiel. Dies wäre jedoch auch nur bedingt aussagekräftig, aber immerhin nett, zu erfahren.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Dies wird nach InsStatG nicht erhoben und wäre wohl auch eine Umgehung des §64 II S. 2 InsO.

    Was aber erhoben wird, ist der Zeitraum von Abgabe der Schlussrechnung bis zur Beendigung des Verfahrens, also von gewissen Verschmierungungen mal abgesehen, die Bearbeitungszeit bei Gericht.:teufel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Das Statistische Bundesamt hat eine Auswertung in 2009 eröffneter und bis 2013 abgeschlossener Insolvenzverfahren vorgelegt.

    12,8 Mrd. Euro Verlust für die Gläubiger, Quote im Durchschnitt über alles: 2,7 %, bei Diffenzierung nach Verfahrensart: 0,9 % bis 4,9 %.

    Siehe: https://www.destatis.de/DE/PresseServi…_150_52431.html

    Zahlungen in der WVP dürften darin nicht enthalten sein, da sie nach dem Insolvenzstatistikgesetz nicht erhoben werden.

    Bremen ist hierbei nicht aufgeführt. Hätten die dortigen Zahlen die Auswertung noch grottiger aussehen lassen?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Dies wird nach InsStatG nicht erhoben und wäre wohl auch eine Umgehung des §64 II S. 2 InsO. Was aber erhoben wird, ist der Zeitraum von Abgabe der Schlussrechnung bis zur Beendigung des Verfahrens, also von gewissen Verschmierungungen mal abgesehen, die Bearbeitungszeit bei Gericht.:teufel:


    Zwischen einer Veröffentlichung und einer Datenerhebung besteht m.E. schon ein Unterschied, m.a.W. sperrt § 64 dies nicht, da diese Vorschrift anderen Zwecksetzungen folgt, als die Erhebung statistischer Daten. Hinsichtlich der Bearbeitungszeiten der Schlussrechnung: bezieht sich Deine Anmerkung auf mich persönlich ? Werden auch Daten erhoben, über die Kosten zu Lasten der Masse durch die Beauftragung von Schlussrechnungsprüfern ? !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Hinsichtlich der Bearbeitungszeiten der Schlussrechnung: bezieht sich Deine Anmerkung auf mich persönlich ?

    Keine Rede, zumal wir dienstlich keine Berührungspunkte haben und ich deshalb keine Aussage zu der Dauer Deiner Bearbeitung treffen kann. Das Datum der Einreichung ist aber nach § 2 Nr.3 lit. f InsStatG Erhebungsmerkmal.

    Werden auch Daten erhoben, über die Kosten zu Lasten der Masse durch die Beauftragung von Schlussrechnungsprüfern ? !

    Nein,noch nicht einmal als Hilfsmerkmal...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Bremen ist hierbei nicht aufgeführt. Hätten die dortigen Zahlen die Auswertung noch grottiger aussehen lassen?

    Davon würde ich in Anbetracht der diversen Schiffsfonds mit Sitz ausserhalb Bremens, für die das Amtsgericht Bremen seine Zuständigkeit angenommen hat, nicht ausgehen.

  • ... Oder aber: jeden anfechtungsrelevanten Sachverhalt, der nicht aufgedeckt wird, ist fast zu 100% ein Gewinn, wobei es eine solche Statistik wohl eher nicht gibt. ...


    Absolut richtig. Deswegen die hohe Verantwortung der Insolvenzverwalter, vernünftige Anfechtungen durchzuführen. Leider sieht man dabei auch solche, die sich an die wirklich interessanten Sachen nicht herantrauen, dafür unsinnige, aber vermeintlich leichte, Anfechtungen versuchen oder deren Interesse drastisch erlahmt, wenn die für sie interessante Masseschwelle von 50.000,- Euro, ab der die eigene Gebührenbeteiligung drastisch sinkt, überschritten wird.

    Ich wäre dringend für eine Reform der InsVV, bei der die ersten 25.000 weniger mit Gebühren belastet werden (einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer insgesamt über 61%), dafür auch nach 50.000,- und erst recht in den wirklich hohen Werten noch mehr an Gebühren rausspringt. Gerne auch bei einer Million noch über 5%.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Nicht böse gemeint, aber die InsVV gibt auch bei 5% oder mehr bei Massen über 1 Mio. nicht genug her um die Arbeit der Sachverhaltsermittlung zu stemmen. Ein absolutes Verlustgeschäft für den Verwalter. Deswegen sind die Quoten so wie sie nun mal sind.


  • Nicht böse gemeint, aber die InsVV gibt auch bei 5% oder mehr bei Massen über 1 Mio. nicht genug her um die Arbeit der Sachverhaltsermittlung zu stemmen. Ein absolutes Verlustgeschäft für den Verwalter. Deswegen sind die Quoten so wie sie nun mal sind.

    So kannst Du das zwar machen, das Ergebnis ist dann natürlich auch für den Mack.

    Wenn es sich bei der Sachverhaltsaufklärung um einen Aufwand handelt, der den Verwalter erheblich belastet hat, dann wird dies über einen Zuschlag gelöst, unter Anrechnung der durch die Anfechtung erfolgten Massemehrung via Vergleichsrechnung, BGH vom 08.03.2012, IX ZB 162/11.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Mich würde mal interessieren, was der Staat insgesamt für die Kostenstundungsverfahren zahlt.


    Ansatz aus Destatis 2014:

    84.000 eröffnete IK-Verfahren, Schätzung, davon tragen sich 15% selbst, verbleiben ca 70.000.

    Kosten des Verfahrens: IV 1.100 EUR, Gerichtskosten 100 EUR, RSB 5*119 = 700 EUR = 1.900 EUR.

    Kostenaufkommen ca. 130.000.000 EUR.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Zu berücksichtigen sind ferner die Vergütungen für die Schuldnerberatungsstellen.

    Die 200 Mio. EUR dürften somit (deutlich) überschritten werden.

    Ein Kostendeckungsgrad von 15 % erscheint mir sehr optimistisch.

  • Nicht böse gemeint, aber die InsVV gibt auch bei 5% oder mehr bei Massen über 1 Mio. nicht genug her um die Arbeit der Sachverhaltsermittlung zu stemmen. Ein absolutes Verlustgeschäft für den Verwalter. Deswegen sind die Quoten so wie sie nun mal sind.

    So kannst Du das zwar machen, das Ergebnis ist dann natürlich auch für den Mack. Wenn es sich bei der Sachverhaltsaufklärung um einen Aufwand handelt, der den Verwalter erheblich belastet hat, dann wird dies über einen Zuschlag gelöst, unter Anrechnung der durch die Anfechtung erfolgten Massemehrung via Vergleichsrechnung, BGH vom 08.03.2012, IX ZB 162/11.

    Immer noch nicht böse gemeint...die Zuschläge sind für die Tonne. Mittleres Verfahren IN mit ca. 500 Mitarbeiter ca. 3000 Ordner - davon maßgeblich ca. 50%. Jeden Ordner nimmt man mit allen Nebenarbeiten ca. 3 Stunden in die Hand. Maggiwürfel ca.14.000 Dokumente. Ca. 9 Mio. zur Masse, fast hauptsächlich im 133er.

  • Zu berücksichtigen sind ferner die Vergütungen für die Schuldnerberatungsstellen.

    Die 200 Mio. EUR dürften somit (deutlich) überschritten werden.

    Ein Kostendeckungsgrad von 15 % erscheint mir sehr optimistisch.

    Das war auch nur so aus der Hüfte. Wahrscheinlich jedoch besser prognostiziert als der Flughafen Berlin - Brandenburg.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Immer noch nicht böse gemeint...die Zuschläge sind für die Tonne. Mittleres Verfahren IN mit ca. 500 Mitarbeiter ca. 3000 Ordner - davon maßgeblich ca. 50%. Jeden Ordner nimmt man mit allen Nebenarbeiten ca. 3 Stunden in die Hand. Maggiwürfel ca.14.000 Dokumente. Ca. 9 Mio. zur Masse, fast hauptsächlich im 133er.


    Und das ist der Punkt, wo ich mich - ohne Dir zu nahe treten zu wollen - frage, wie Du arbeitest. Ich habe als Staatsanwalt in hunderten von Ermittlungsverfahren Trusende von Ordnern auf relevantes Material gesichtet und ein paar hundert Ordner selbst ausgewertet. Ich komme auf völlig andere Werte - es sei denn, ich habe mir vorher keine Gedanken darüber gemacht, was ich eigentlich wo finden könnte und lasse mich vom Ordnerinhalt zum Durchlesen jedes Blattes verführen. Deswegen kann ich diese Werte nicht nachvollziehen.


    Also als gegriffenes Beispiel:
    Von den dreitausend Ordnern benötige ich alles, was Mitarbeiter anbelangt, im Grundsatz nicht, denn Anfechtung gegen Mitarbeiter ist meist für die Tonne. Dann benötige ich die Ordner mit der ausgedruckten Buchhaltung zumindest zunächst nicht, weil ich die Buchhaltung auf EDV habe und dort sehr viel besser recherchieren kann. Was ich dagegen dringend benötige, sind die Offene-Posten-Listen, soweit diese ausgedruckt vorhanden sind. Das sind vielleicht 5-10 Ordner, wenn diese OP-Listen un mehreren zeitlichen Fassungen ausgedruckt sind. Dann benötige ich die aktuelle Korrespondenz mit Banken (10-20 LO), Sozialversicherungen (5 LO), Steuer (10 LO), und Lieferanten (mehrere hundert LO) - die ich aber erst durchgehe, wenn ich anhand der EDV-Recherche gesehen habe, wer relevant ist, z.B. weil er bis zum Schluss bezahlt wurde. Dagegen kann ich die Korrespondenz mit Kunden (ebenfalls mehrere hundert LO) praktisch vernachlässigen. Was durch Kunden nicht bezahlt ist, ergibt sich aus der Buchhaltung und kann dann gezielt gesucht werden, ohne dass ich den ganzen LO durchfieseln muss, und ansonsten bringt der Kunde nichts. Und so geht es durch ...


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • @ AndreasH:

    Die von Dir vorgeschlagene Arbeitsweise funktioniert aber nur, wenn der Insolvenzschuldner bis zum Schluss eine einigermaßen geordnete Buchhaltung hatte und auch sonst in seinem Zettelkram Ordnung gehalten hat. Die anfechtungsträchtigsten Verfahren sind aber normaler Weise die, in denen der Schuldner schon vor Jahren den Überblick verloren hat und sich dies in Buchhaltung / Unterlagen auch widerspiegelt. Eine geordnete Buchhaltung bis zum Ende findet man auch selten vor. Sei es, weil kein Geld mehr für den Steuerberater vorhanden war. Sei es, weil eine korrekte Buchung aufgrund langer Voranmeldungsfristen beim Finanzamt nicht nötig war.

    Das beste Bespiel ist ein Schuldnerin, die dadurch das totale Chaos verursacht hat, dass sie bei Einleitung des Insolvenzverfahrens die Unterlagen dann doch mal sortieren wollte. Das führte dazu, dass der Fußboden ihres Büros mit einer 2 cm dicken Schicht chaotischer (aber letztendlich relevanter) Unterlagen bedeckt war. Da heißt es, bevor Insolvenzverwalter auf die Unterlagen zugreifen kann, erst einmal "ordnen, sortieren, ordnen". Und da bin ich manchmal schon froh, einen Unterlagenwust zu bekommen. Denn noch schlimmer ist es, wenn der Schuldner ihm unliebsame Unterlagen / Schriftwechsel "rituell verbrennt".

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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