hallo,
es besteht eine Ergänzungspflegschaft für eine Erbauseinandersetzung. Ich will den Auseinandersetzungsvertrag genehmigen; frage mich aber, ob ich der Minderjährigen Gerichtskosten , und wenn nach welchem Wert , auferlegen muss.
Oder kann man einfach von der Erhebung absehen ?