Gerichtskosten für Genehmgiung einer Erbauseinandersetzung

  • hallo,

    es besteht eine Ergänzungspflegschaft für eine Erbauseinandersetzung. Ich will den Auseinandersetzungsvertrag genehmigen; frage mich aber, ob ich der Minderjährigen Gerichtskosten , und wenn nach welchem Wert , auferlegen muss.

    Oder kann man einfach von der Erhebung absehen ?

  • Als KB kannst Du nicht einfach von der Erhebung der Gerichtskosten absehen. Als Gericht (=Rechtspfleger) kannst Du aber in der Entscheidung gem. § 81 FamFG aussprechen, daß Gerichtskosten nicht erhoben werden. Und schon ist der KB aus dem Schneider...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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