Firma unbekannt verzogen

  • Hallo Alle Zusammen,

    nachdem mir hier letztes mal so super geholfen wurde, versuche ich es erneut.

    Ich habe folgendes Problem, eine Firma ist unbekannt verzogen.
    Laut dem aktuellen HR-Auszug ist die Anschrift in München. Allerdings kommen alle Briefe wieder zurück.
    Des Weiteren hat mir der ehemalige Geschäftsführer mitgeteilt, dass er die Firma in 2015 verkauft hat und er nicht weiß wo diese nun ihren Sitz hat.

    Ich würde jetzt den Gewerbesteuerbescheid Öffentlich Zustellen nach § 15 VwZG und dann ganz normal die Vollstreckung gegen die Firma einleiten.
    Müsste ich die Mahnung und die Pfändung dann auch Öffentlich zustellen oder?

    Vielen Lieben Dank für Eure Antworten!

  • Genau es handelt sich um eine GmbH.
    Die neuen Geschäftsführer sind in Japan.
    Die Anschrift der GmbH ist laut HR-Auszug in München.
    Ich habe dort den Gewerbesteuerbescheid zugestellt und Ihn mit dem Vermerk "Empfänger unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln" zurück erhalten.

  • Warum möchtest Du Mahnung und Pfändung öffentlich zustellen?

    Die Mahnung ist kein Verwaltungsakt und zur Einleitung der Verwaltungsvollstreckung auch nicht vorgeschrieben. Lass sie weg oder schick sie nach Japan. Gleiches gilt für die Mehrfertigung der Pfändung. Die würde ich auch an die GF Adresse in Japan schicken.

    Überhaupt würde ich den Bescheid einfach an die Adresse der GFs nach Japan schicken. Ich glaube nicht, dass das Japan als Verletzung seiner Hoheitsrechte betrachtet. Für den Gewerbesteuerbescheid gilt ja auch § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO. Wenn der Bescheid nicht zurückkommt und Niemand den Zugang bezweifelt, gilt der Bescheid als zugestellt.

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