Guten Morgen, ich brauche hier mal (Gerichtskosten) Abrechnungs-Hilfe
Wir waren Antragsgegner in einem selbständigen Beweisverfahren (Streitwert: 4159 €). Dieses wurde dann beendet und Gegenseite hat Klage (Streitwert: 3799 €) eingereicht. Nach Klageeinreichung wurde die Klage größtenteils (Klagerücknahme i.H.v. 2.645,61 €) zurückgenommen. Nun schlägt das Gericht im Hauptsacheverfahren einen Vergleich vor, dass die Beklagte (wir) die restlichen € 1.154 bezahlt und die Kosten 2/3 zu 1/3 aufgeteilt werden.
Ich soll dem Mandanten nun eine Aufstellung machen, was bei dieser Kostenquote von ihm zu bezahlen ist. Ich habe nun ein paar Fragen, bei denen ich nicht weiter komme.
Sachverständigenkoten im selbständigen Beweisverfahren € 1.943, komplett vom Gegner bezahlt.
Wenn ich nun die Gerichtskosten komplett ausrechnen muss, um dann die Quotelung vorzunehmen, dann muss ich die Sachverständigenkosten aus dem SBV miteinberechnen.
Nun meine Fragen:
1. Kommt hierfür auch noch eine 1,0 Gerichtsgebühr für das selbständige Beweisverfahren nach 1610 dazu?
2. Wird durch den Vergleich die Gerichtsgebühr des Hauptsacheverfahrens auf 1,0 sinken?
3. Für die RA-Kosten: Was ist der Streitwert für die Verfahrensgebühr und die Einigungsgebühr? Der Wert VOR oder NACH der teilweisen Klagerücknahme?