Noch nichts gefunden, vielleicht gibt's aber was oder eure Meinung:
Grundstück-Eigentumsverhältnisse: A 1/2, B 1/2 --> A verstirbt und wird unter anderem von B und C beerbt. B ist Elternteil des C. C wird betreut durch X.
Nach vielem und langem Hin und Her wird ein Erbteilskaufvertrag geschlossen, Parteien sind B und C (vertreten durch X). C veräußert ihren Erbteil am Nachlass an B. Diese verpflichtet sich, einen Kaufpreis von xy € zu zahlen. Betreuungsgerichtliche Genehmigung wird erteilt.
Im Zuge der fälligen RL wird angefragt, weshalb Kaufpreis nicht als Zahlungseingang ersichtlich sei. Antwort: B hat Kaufpreis bislang nicht gezahlt.
X schlägt folgende Alternativen vor:
- Vollstreckung in das Vermögen des B wegen des Kaufpreises nebst Verzugszinsen (B hat sich in der notariellen Urkunde der sofortigen ZV unterworfen)
- Einleitung Teilungsversteigerung
- Verzicht des C auf den Kaufpreis
Was wäre denn hier die beste Variante?
Vollstreckung:
Erscheint mir erstmal naheliegend, da die Voraussetzungen gegeben sein dürften. Fraglich ist jedoch, ob ZV ins Bs Vermögen Aussicht auf Erfolg bietet. Kann hier nicht beurteilt werden, sodass Betroffener möglicherweise auf den Kosten der ZV "sitzenbleibt".
Teilungsversteigerung:
Denkbar, aber genau genommen wird doch dann nur der 1/2-Anteil der Erbengemeinschaft versteigert oder? Das Verfahren dürfte kompliziert werden (insgesamt 7 Mitglieder der EGS) und Erfolgsaussicht ist auch fraglich. Wer außer B, der bereits 1/2-MEA innehat, würde hier bieten?
Verzicht/Erlass Kaufpreis:
Kommt m. E. nicht in Frage. So hätte B den Erbteil ohne Gegenleistung erlangt. C hätte weder Anteil an EGS noch Kaufpreis.
Ich denke fast, dass die beste Variante (bislang nicht angegebene) Option der Rücktritt vom Vertrag sein dürfte (Klausel, wobei Rücktritt bei Verzug bzgl. KP-Zahlung möglich ist, im Vertrag enthalten).
Habt ihr noch Ideen und schlagende Argumente?