Hallo,
es gibt doch die "neuen" Regelungen, wonach die Mdt. dem Gericht mitteilen müssten, wenn Sie - bei bewilligter PKH - Vermögen erzielen.
Wir haben in einer Arbeitsgerichtssache eine Abfindung von 2.000,00 € brutto erhalten. Müssten wird dies dem Gericht anzeigen oder können wir davon gleich unsere Wahlanwaltsvergütung abziehen?
Danke vorab.
LIane