Mir liegt ein Tauschvertrag vor. A vertauscht Flächen an B, C und D (B, C und D sind im GB mit Anteilen eingetragen) und umgekehrt. Laut GB-Stand ist A aber nicht mehr Eigentümer und auch B hat seinen Anteil zwischenzeitlich verkauft.
Es müsste doch reichen, wenn die jetzigen Eigentümer das Handeln von A und B genehmigen (mit Unterschriftsbeglaubigung)?