Hallo beisammen!
Folgender Sachverhalt:
Die örtliche Bank teilt mit, dass vor einigen Jahren ein Sparvertrag für ein Kind, vertreten durch die Eltern, abgeschlossen wurde.
Die monatliche Besparung erfolgte jedoch durch die volljährige Schwester.
Nun hat die volljährige Schwester bei der Bank die Umschreibung auf ihren Namen beantragt. Dies wurde durch die Bank auch durchgeführt. Einige Monate später stellte die interne Revision der Bank fest, dass hierfür eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich wäre.
Ist für die Umschreibung eine Genehmigung erforderlich und falls ja, nach welchen Vorschriften?
Die Eltern sind mit der Umschreibung einverstanden und teilten mit, dass es sich um keine Schenkung durch die Schwester handelt.
Die Gründe für diese Vorgehensweise sind wohl nur dem Bankberater bekannt.
Danke für die Hilfe!