Wenn ein hinterlegter Betrag an mehrere Erben herausgegeben werden soll, habe ich bisher neben den Nachweisen der Berechtigung (Erbscheine ect.) eine Vollmacht verlangt, mit welcher dann einer der Erben von allen anderen berechtigt wird, den Gesamtbetrag entgegen zu nehmen. Die Quotelung hatte dann innerhalb der Erben intern zu erfolgen.
Jetzt habe ich zahlreiche Anträge einer großen Erbengemeinschaft, die jeweils die Auszahlung der bereits nach ebenso zahlreichen Erbnachweisen gequotelten Beträge wollen, sich das auch gegenseitig unterschreiben usw.
Ich habe fast alle inzwischen mehrmals darauf hingewiesen, dass sie einen der Erben zum Empfang der Gesamtsumme bevollmächtigen sollen.
Aber wo finde ich das eigentlich im Gesetz ?