Herausgabe an mehrere Erben

  • Wenn ein hinterlegter Betrag an mehrere Erben herausgegeben werden soll, habe ich bisher neben den Nachweisen der Berechtigung (Erbscheine ect.) eine Vollmacht verlangt, mit welcher dann einer der Erben von allen anderen berechtigt wird, den Gesamtbetrag entgegen zu nehmen. Die Quotelung hatte dann innerhalb der Erben intern zu erfolgen.

    Jetzt habe ich zahlreiche Anträge einer großen Erbengemeinschaft, die jeweils die Auszahlung der bereits nach ebenso zahlreichen Erbnachweisen gequotelten Beträge wollen, sich das auch gegenseitig unterschreiben usw.

    Ich habe fast alle inzwischen mehrmals darauf hingewiesen, dass sie einen der Erben zum Empfang der Gesamtsumme bevollmächtigen sollen.

    Aber wo finde ich das eigentlich im Gesetz ? :gruebel:

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Das wirst Du nicht finden, da es das nicht gibt. Warum sollen alle einen bevollmächtigen, wenn sich doch alle bei dir melden? Und sich auch noch einig sind, wer wieviel wohin bekommen soll.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • also der typische Fall von "das haben wir bisher immer so gemacht" ;)

    Aber ernsthaft, da funktioniert die Herausgabe an die einzelnen Erben nach Quoten doch jetzt nur, wenn wirklich jeder Erbe für jeden Miterben und dessen Betrag seine Zustimmung gibt.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Exakt. (Ist aber für die Erben auch kein Unterschied, da sie sich ja sonst auch einigen müssen. Jetzt musst nur du genau hinsehen...was du für die Vollmachten aber auch musst.)

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

    Einmal editiert, zuletzt von Araya (9. Mai 2016 um 11:45) aus folgendem Grund: Nachtrag: Lustig wird es jetzt, wenn bei der Quotelung krumme Beträge (x,5 Cent) herauskommen!

  • Für die Erben ist es kein Unterschied, aber für mich schon. Hätte ich sonst nur 14 Vollmachten an den 15. Erben geprüft, muss ich jetzt prüfen, ob jeweils alle 15 Erben sich äußern zu den anderen jeweiligen 14 Miterben. Jeder für jeden...:D

    Vielen Dank jedenfalls an dich Araya :)

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Für die Erben ist es kein Unterschied, aber für mich schon. Hätte ich sonst nur 14 Vollmachten an den 15. Erben geprüft, muss ich jetzt prüfen, ob jeweils alle 15 Erben sich äußern zu den anderen jeweiligen 14 Miterben. Jeder für jeden...:D

    Vielen Dank jedenfalls an dich Araya :)

    :troest: (Nichts zu danken)

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