Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
im Grundbuch von "X" sind in Abteilung II unter lfd. Nr. 1 ein Erbbauzins und unter lfd. Nr. 2 und 4 Erbbauzinserhöhungen.
und unter lfd. Nr. 5 ein Erbbauzins in Höhe von insgesamt 322,27 DM (vorher eingetragenen Erbbauzinsen wurden zusammen addiert und die Erbbauzins-
erhöhung in Höhe von 121,94 DM wurde ebenfalls hinzugerechnet, so dass insgesamt ein Betrag in Höhe von 322,27 DM zu zahlen ist).
Die Erbbauzinsbeträge unter lfd. N1. 1, 2 und 4 wurden gerötet.
Nunmehr wurde die Eintragung einer Erbbauzinserhöhung in Höhe von 65,10 Euro bewilligt und -antragt.
Ich habe mich meinem Vorgänger hinsichtlich der Formulierung angepasst, den Erbbauzinsbetrag von DM 322,27 in Euro umgerechnet und die Erbbauzinserhöhung in Höhe von
65,10 Euro hinzu addiert.
Mein Eintragungstext lautet nunmehr: Erbbauzins in Höhe von gesamt 229,87 Euro jährlich ....... Gemäß Bewilligung vom ...... .
Den vorherigen Erbbauzinsbetrag habe ich ebenfalls gerötet.
Seitens des Notars wird nunmehr die Auffassung vertreten, dass ich nur den Erhöhungsbetrag hätte eintragen dürfen - nicht jedoch den Gesamterbbauzins - stimmt dies?