I. Instanz
Urteil
Kläger trägt 1/6 und die Beklagte 5/6 der Gerichtskosten. Die übrigen Kosten des Rechsstreits trägt jede Partei zur Hälfte.
II. Instanz
Beschluss § 91 a ZPO nach Vergleich
Von den Gerichtskosten des Rechtsstreits I. Instanz trägt der Kläger 1/6 und die Beklagte 5/6. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung für die Kosten des Rechtsstreits in der I. Instanz nicht statt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Was ist mit den RA-Kosten für die I. Instanz?
jeder zu 1/2 oder jeder trägt seine Kosten allein.