Kostenentscheidung

  • I. Instanz

    Urteil

    Kläger trägt 1/6 und die Beklagte 5/6 der Gerichtskosten. Die übrigen Kosten des Rechsstreits trägt jede Partei zur Hälfte.

    II. Instanz

    Beschluss § 91 a ZPO nach Vergleich

    Von den Gerichtskosten des Rechtsstreits I. Instanz trägt der Kläger 1/6 und die Beklagte 5/6. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung für die Kosten des Rechtsstreits in der I. Instanz nicht statt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.


    Was ist mit den RA-Kosten für die I. Instanz?

    jeder zu 1/2 oder jeder trägt seine Kosten allein.

  • Zitat

    Im Übrigen findet eine Kostenerstattung für die Kosten des Rechtsstreits in der I. Instanz nicht statt

    Hast Du doch schon selbst geschrieben!
    Jeder kann seine außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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