Ich bitte um Hilfe. Im Zuge einer Vereinsregisteranmeldung ist dem Rechtspfleger - aufgrund unseres Unterschriftsbeglaubigungsvermerkes aufgefallen, dass ein Vorstandsmitglied von A nach B umgezogen ist und fordert eine entsprechende Anmeldung über die Änderung des Wohnortes des Vorstandsmitgliedes. Mir ist nicht bekannt, dass solche Veränderungen angemeldet werden müssen. Auch meine Formularbücher geben dazu nichts her. Der zuständige Rechtspfleger verweist dazu auf § 67 Abs. 1 Satz 1 BGB und die analoge Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 3 PartGG. Kennt jemand dazu Kommentierungen oder Rechtsprechung.
Im Voraus schon mal herzlichen Dank.