Wohnortwechsel Vereinsvorstand

  • Ich bitte um Hilfe. Im Zuge einer Vereinsregisteranmeldung ist dem Rechtspfleger - aufgrund unseres Unterschriftsbeglaubigungsvermerkes aufgefallen, dass ein Vorstandsmitglied von A nach B umgezogen ist und fordert eine entsprechende Anmeldung über die Änderung des Wohnortes des Vorstandsmitgliedes. Mir ist nicht bekannt, dass solche Veränderungen angemeldet werden müssen. Auch meine Formularbücher geben dazu nichts her. Der zuständige Rechtspfleger verweist dazu auf § 67 Abs. 1 Satz 1 BGB und die analoge Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 3 PartGG. Kennt jemand dazu Kommentierungen oder Rechtsprechung.

    Im Voraus schon mal herzlichen Dank.

  • Bin leider grad nicht am Arbeitsplatz - hab' also die Literatur nicht zur Hand, aber:

    Der aktuelle HRP (9. Aufl.) hat bei den GmbH-Geschäftsführern gerade einen Schwenk vollzogen, indem er nun meint, auch die Änderungen der Wohnorte wären förmlich anzumelden. Entsprechendes könnte dann auch für die Vereine gelten.

  • Formell gem. § 67 BGB anzumelden sind Änderungen im Personalbestand oder in der Organisation des Vorstandes (BeckOK BGB/Schöpflin BGB § 67 Rn. 2-3). Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack GmbHG, 20. Auflage, § 39 Rn. 2, sagt noch deutlich, dass die Änderung des Wohnorts nicht anmeldepflichtig ist. Ich wüsste nicht, dass sich da grundsätzlich etwas geändert hätte.

    Anzuzeigen ist der Wohnortwechsel des Vorstands schon. Aber ich finde nicht, dass eine Änderung der personenbezogenen Daten ähnlich wie bei Namenswechsel durch Heirat formell anzumelden ist. Mir würde eine formlose Mitteilung genügen.

    Eine analoge Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 3 PartGG ist doch abwegig. Natürlich müssen Änderungen in Bezug auf eine Partnerschaft beim Partnerschaftsregister angemeldet werden. Das hat doch aber nichts mit dem Vereinsregister zutun.

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