Hallo ihr Lieben.
Ich hab folgenden Sachverhalt:
08/2015 - Aufteilung nach WEG mit Zuweisung SNR
09/2015 - Eintragung AV
04/2016 - Änderung der TE: Gemeinschaftseigentum wird Sondereigentum.
Jetzt möchte der Notar bei der AV einen Vermerk eingetragen haben, dass diese sich auch auf den geänderten SE-Gegenstand bezieht.
Mein Gefühl sagt mir, dass sie das schon von selbst tut und ein solcher Vermerk grundsätzlich überflüssig wäre.
Aber wirklich argumentieren kann ich das nicht - ebenso wenig wie die Meinung des Notars, dass die AV sich so nicht auf den geänderten Gegenstand erstreckt.
Wie seht ihr das? Würdet ihr was eintragen und wenn ja was?
LG