Suche Thema für meine Diplomarbeit

  • Guten Abend,

    auf diesem Wege suche ich hilfreiche Tips für die Themenfindung meiner Diplomarbeit, ich tue mich damit enorm schwer.
    Vielleicht hat hier der ein oder andere Praktiker eine gute Idee für ein Thema in Nachlasssachen.

    Bin für jede Antwort dankbar !

  • Wie umfangreich ist denn eine Diplomarbeit? Auf ungeklärte Rechtsfragen stoße ich jeden Tat mehrmals, natürlich nicht alles aus dem, was ein Rechtspfleger tut. Geht es da mehr um materielles Recht oder um Verfahrensrecht?

    Es gab hier zum Beispiel eine Diskussion darüber, ob für eine Negativauskunft ("keine Nachlassakte") Kosten erhoben werden dürfen.

  • Beliebtes Thema:
    "Die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen durch das Nachlassgericht per Beschluss - Sinn oder Unsinn?"

    "Zur Zulässigkeit der Erteilung von Ausfertigungen der Entgegennahmeverfügung bei Erbausschlagung durch das Nachlassgericht an die Ausschlagenden".

    Sicher sinnvolles und interessantes Thema für eine Diplomarbeit. Viel Spaß beim Schreiben.

  • Was ist eine Teilnachlasspflegschaft und welche gesetzlichen Grundlagen dazu gibt es?

    Denn wenn man doch davon ausgehen muss, dass der Nachlasspfleger nicht einen Teil des Nachlasses (als Rechtsform) vertreten kann, sondern immer nur gesetzlicher Vertreter der "unbekannten" Erben ist, wie lässt sich dann darstellen, dass es eine Teilnachlasspflegschaft gibt? Gibt es denn auch Teilerben? Nein! Es gibt nur Erben oder Miterben. Also dürfte es auch nur einen Nachlasspfleger geben. Er handelt dann für die unbekannten Erben - wer auch immer das sein mag, aber er handelt nicht für einen Bruchteil des Nachlasses, denn die Erben sind nicht Bruchteilsgemeinschaft sondern Gesamthandsgemeinschaft!!

    Im § 1960 BGB steht, dass für denjenigen der Erbe werden wird (und der unbekannt ist) ein Pfleger zu bestellen ist. Aber wieso dann hier plötzlich mit Bruchteilen, bezogen auf den Nachlassbestand operiert wird, erschließt sich nur durch die Aussage "war schon immer so", nicht aber durch §§.


    Andere Frage: Muss es Nachlass sein? Wie wäre es mit der Frage, ob der Zustellungsvertreter bzw. die diesbezüglichen Regelungen nach § 6 ZVG verfassungsgemäß sind oder wegen der Verletzung des Rechts auf ordentliches rechtliches Gehör verfassungswidrig sein könnten. Dies insbesondere deswegen, weil der abwesende Schuldner durch den ZU-Vertreter zwar insoweit vertreten wird, als dass der Vertreter die Zustellungen des Gerichts entgegennehmen darf, er aber keinerlei Rechte hat, z.B. diese zu prüfen und Rechtsmittel etc. einzulegen. Es wird also versteigert, der Schuldner nicht ordentlich angehört und selbst bei gröbsten Rechtsverletzungen könnte der ZU-Vertreter nichts im Sinne des Schuldners machen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Rechtspflegeranwärter sucht Thema für Diplomarbeit?

    klär mich mal auf :)

    Was ist denn unklar? Das Thema muss der Anwärter sich üblicherweise selbst aussuchen, bzw. dem Prof vorschlagen und hoffen, dass er sich mit ihm einigen kann.


    Das ist von Land zu Land bzw. von FH zu FH verschieden.
    In einigen Ländern - so in NRW, BaWü und Bayern - erwirbt man den Titel "Dipl.-Rpfl." ohne Diplomarbeit, mancherorts - soweit ich weiß, in Hildesheim - schreibt man die Diplomarbeit während des Studiums, in meinem Bundesland schreibt man sie nach Ende des Studiums (also während man im Idealfall als Berufsanfänger bei Gericht bzw. Staatsanwaltschaft Fuß zu fassen versucht).
    Ebenso können die Themen selbstgewählt oder vorgegeben sein.

  • Muss es denn unbedingt ein Heftchen a 30 Seiten sein, oder darf man auch etwas kreativer an den verkrusteten Strukturen kratzen?

    Wie wärs mit einem Marketingthema zur Entlastung der Rechtspflege, in dem ein Fleyer (Broschüre) zur Aufklärung über die Möglichkeiten der Erbhaftbeschränkungen entwickelt wird, damit endlich die sehr oft sinnlosen und aktenverstopfenden Ausschlagungen aufhören.

    Oder aber einen zur Aufklärung über die Möglichkeit der Teilungsversteigerung zur Erbauseinandersetzungserzwingung?

    Na ja ich weiß, ich bin kein Beamter mehr, war nur so eine Idee...

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  • Muss es denn unbedingt ein Heftchen a 30 Seiten sein, oder darf man auch etwas kreativer an den verkrusteten Strukturen kratzen?

    Also bei uns war die (ungefähre) Seitenanzahl schon vorgegeben. Das Thema sollte sich auch mit dem Fachgebiet befassen und einen gewissen Bezug zum Rechtspfleger haben. Alles andere wäre dann eine reine Absprache mit dem Dozenten. Warum also nicht als Thema "Wie kann man überlastete Abteilungen sinnvoll und gesetzeskonform entlasten" oder selbst eine mögliche Gesetzes-/Verfahrensänderung besprechen.

  • Das Spannungsfeld zwischen Richter und Rechtspfleger wäre bestimmt auch ein schönes Thema. Ich habe vor kurzem eine Akte gesehen, in der der Richter die Rechtspflegerin anwies, das Testament (auch) auszulegen.

  • Wie soll ein Anwärter, der nur ein paar Monate durch die Abteilungen geschleust wurde, über Spannungen zwischen Richtern und Rechtspflegern schreiben? Der hatte im Zweifel noch nie mit einem Richter direkt zu tun. Das dürfte eher eine interne Praxis-Unannehmlichkeit sein, die gelegentlich vorkommt.

    Ich sehe schon die Quellenangabe: Kaffeerunde der xy-Abteilung, zweites Zimmer rechts:gruebel:

  • danke für die zahlreichen Hinweise.

    Werde wohl doch zu einem üblicherem Thema wie: ,,Lösung von erbvertraglichen Bindungen'' meine Diplomarbeit schreiben.

    LG

  • *langweilig*

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wie wäre es mit "Nachweis des Erbrechts bei Unauffindbarkeit des Original-Testaments". Dazu gab es jüngst einige Entscheidungen.


    klingt spannend, aber würde ich damit 40 Seiten zusammenbekommen?

    Bezweifle es stark

  • Wie wäre es mit "Nachweis des Erbrechts bei Unauffindbarkeit des Original-Testaments". Dazu gab es jüngst einige Entscheidungen.


    klingt spannend, aber würde ich damit 40 Seiten zusammenbekommen?

    Bezweifle es stark

    doch doch. zur not schön groß schreiben;)

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Wie wäre es mit "Nachweis des Erbrechts bei Unauffindbarkeit des Original-Testaments". Dazu gab es jüngst einige Entscheidungen.



    War bei mir vor mehr als 25 Jahren schon Prüfungsthema. Wenn man schön ausholt kann man da schon einiges zusammenschreiben.

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