Hallo zusammen,
ich brauche dringend Hilfe.
Ich habe hier einen großem Problemfall, wo man sich nur beschwert und uns Willkürlichkeit unterwirft.
Ich habe nach Aufhebung WEG und Aufteilung in 3 neue WEG sowie ein eigenständiges Grundstück noch
4 Anteilsbuchungen nach § 3 GBO gebucht und eingetragen.
Gemäß KV 14112 GNotKG wird dieses ja berechnet.
Jedoch brauch ich dringend noch die Hilfe, was der Geschäftswert sein könnte.
Der Kaufpreis ist 150.000 Euro.
Muss ich da evtl. nur die betroffene Fläche abziehen?
Ich habe den 49 GNotKG mit 46, und 42 I 1 GNotKG, die volle Gebühr aus den Kaufpreis?
Oder ist es nur die volle Gebühr aus der betroffenen Fläche?
Bisher habe ich gelesen, dass es der Wert der bebauten Gesamtfläche ist und nach 46 GNotKG der ermittelte VKW und nicht nur die betroffene Fläche.
Bin ich da richtig?