Isolierte Miteigentumsanteile

  • Hallo, ich habe folgendes Problem, bei dem ich nicht genau weiß, wie ich es praktisch umsetzen also eintragen soll:
    In einer bereits bestehenden Wohnungseigentumsanlage ist aufgrund eines Widerspruchs zwischen der Teilungserklärung und den Aufteilungsplänen kein Sondereigentum an 4 Garagen entstanden (die qm Zahlen stimmten nicht überein). Dies wurde von unserem OLG so entschieden. Es dürften somit isolierte Miteigentumsanteile bestehen. Sämtliche Eigentümer haben sich beim Notar eingefunden, um unter Vorlage eines neuen Aufteilungsplanes entsprechende Erklärungen abzugeben, damit die ganze Sache wieder "in Ordnung" kommt (Einigung etc.). Die Erklärungen sind okay. Jetzt habe ich ein Problem mit der praktischen Umsetzung. Wie trage ich das jetzt ein? Muss ich die vier Grundbuchblätter erst schließen, um dann das neue Sondereigentum an den 4 Garagen erneut einzutragen oder kann ich die Eintragungen auch auf den "alten" Grundbuchblättern vornehmen (unter einer neuen lfd. Nr. oder einfach in der Spalte 6 des Bestandsverzeichnisses)? Da ich so einen Fall (Gott sei Dank) noch nie hatte, bin ich etwas ratlos. Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Denkanstöße geben. Vielen Dank schon mal!

  • Ich sehe keinen Nutzen darin neue Grundbuchblätter anzulegen, wenn alle Anteile und Bezeichnungen identisch sind.
    Die Eintragung der "Neubegründung" des Sondereigentums an den Garagen kann mE auch in Spalte 6 erfolgen durch Bezugnahme auf die neue rechtliche Grundlage.

    Gibt es zustimmungspflichtige Betroffene in Abt. II und III?

  • s. OLG München, B. vom 14.07.2008, 34 Wx 37/08:.. „Die nachträgliche formwirksame Begründung von Sondereigentum an den 48 Einheiten kann nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die von allen Eigentümern und sonstigen Berechtigten vorliegenden Erklärungen über eine Eintragung der Bezeichnung des Gegenstands des jeweiligen Sondereigentums im Bestandsverzeichnis herbeigeführt werden. Eine Löschung und anschließende Neueintragung des Sondereigentums wäre angesichts der besonderen Verhältnisse in der Anlage eine nicht gerechtfertigte Formalie….“

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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