Zustimmung des Testamentsvollstreckers zur Löschung einer Grundschuld

  • Die Löschung einer Grundschuld ist formgerecht bewilligt und beantragt.

    Eigentümerin des belasteten Grundstücks ist eine Erbengemeinschaft. Alle Erben aus der Erbengemeinschaft haben der Löschung formgerecht zugestimmt.

    Auf dem Grundstück lastet ein Testamentsvollstreckervermerk.

    M.E. muss der TV ebenso die Zustimmung zur Löschung erteilen, was nicht erfolgt ist. Es muss auch das Amt und der Umfang der TV nachgewiesen werden.

    Wie seht Ihr das?

  • Falls die Testamentsvollstreckung noch besteht (wovon anhand der Eintragung des TV-vermerks auszugehen ist) muss der TV die Zustimmungserklärung abgeben (s. Holzer im Beck'schen Online-Kommentar GBO, Hrsg. Hügel, Stand: 01.02.2016, § 27 RN 10).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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