Die Löschung einer Grundschuld ist formgerecht bewilligt und beantragt.
Eigentümerin des belasteten Grundstücks ist eine Erbengemeinschaft. Alle Erben aus der Erbengemeinschaft haben der Löschung formgerecht zugestimmt.
Auf dem Grundstück lastet ein Testamentsvollstreckervermerk.
M.E. muss der TV ebenso die Zustimmung zur Löschung erteilen, was nicht erfolgt ist. Es muss auch das Amt und der Umfang der TV nachgewiesen werden.
Wie seht Ihr das?