DasFinanzamt hat ersucht, eine Zwangshypothek wegen Umsatzsteuerrückständen Verspätungszuschlägen, Säumniszuschlägen und Zinsen einzutragen.
ImAntrag sind die einzelnenen Steuerrückstände aufgelistet, es handelt sich um 22Einzelpositionen, deren Summe 50.000.--€ beträgt.
Müssendie Einzelpositionen im Grundbuch eingetragen werden oder genügt dieEintragung:
Zwangssicherungshypothek für den FreistaatBayern,
wegen Rückständen anUmsatzsteuer, Verspätungs-
zuschlägen, Säumniszuschlägenund Zinsen über
fünfzigtausend Euro.
Eingetragen im Wege des Verwaltungsvollstreckungs-
verfahrens aufgrund Ersuchen des Finanzamts …
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