Sachverhalt: gewöhnliches Zivilrechtsverfahren; mündliche Verhandlung; das Gericht will Sachverständigenbeweis erheben; Kläger stellt unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung bereits Antrag auf Kostenfestsetzung/Ausgleichung (Verfahrensgebühren, Terminsgebühren, Auslagenpauschale, Umsatzsteuer) mit zusätzlichem folgendem Text:
"Weiter beantrage ich, die entstandenen Gerichtskosten,
einschließlich der Sachverständigenkosten hinzuzusetzen, die festgesetzten Kosten
vom Eingang dieses Antrags ab mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verzinsen und dem Berufungsbeklagten eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses
zu erteilen."
DANACH ergeht ein Beweisbeschluss, in dem das Gericht Vorschusszahlung für den Sachverständigen anordnet (25.000 EUR); Der Vorschuss wird vom Kläger gezahlt; es entsteht Unsicherheit, ob der Sachverständigenbeweis noch erforderlich ist; das Verfahren verzögert sich aus anderen Gründen knapp drei Jahre; der Sachverständige wird dann doch nicht beauftragt, da der Sachverständigenbeweis nicht mehr erforderlich ist.
Fragen:
- Wie erhält der Kläger den Vorschuss schnell zurück?
- Kann der Kläger für die Vorschusszahlung Zinsen gegen den Beklagten festsetzen lassen und wenn ja, wie? Immerhin ist das Geld seit knapp drei Jahren weg.